PZ-Akademie

Häufig gestellte Fragen

Adresse ändern

Wem muss ich eine Adressänderung mitteilen?

Eine Mitteilung ist nicht notwendig. Alle Daten, die Sie bei Ihrer Registrierung zur PZ-Akademie online eingegeben haben, können Sie jederzeit selbst unter "Profil" ändern.


Anerkennung/Akkreditierung

In welche Kategorie/Gruppe der Fortbildungsmaßnahmen gehört die PZ-Akademie online?

Die PZ-Akademie ist von der Bundesapothekerkammer akkreditiert im Rahmen des Fortbildungszertifikats unter der Kennziffer BAK/FB/2024/731 für Apotheker und nicht approbiertes pharmazeutisches Personal in der Kategorie 7: Fortbildungsmaßnahme für das eigenständige Lernen mit Lernerfolgskontrolle, z. B. Fortbildungsartikel, Lernvideo, Webcast, Audio-Fortbildung. Die Akkreditierung ist vom 01.01.2025 bis einschließlich 30.11.2026 gültig. Die von den Teilnehmenden innerhalb dieses Zeitraumes erworbenen Punkte verfallen nach Ablauf der Akkreditierung nicht. Die erworbenen Punkte können innerhalb von drei Jahren bei der zuständigen Kammer eingereicht werden.


E-Mail-Informationen bleiben aus

Warum bekomme ich keine Informationen per E-Mail?

Bitte überprüfen Sie unter "Profil", ob Ihre bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse richtig geschrieben ist. Stellen Sie sicher, dass Ihre Mailbox nicht voll ist und prüfen Sie Ihren Spamordner. 


Gastzugang ohne Prüfung

Warum kann ich, wenn ich als Gast angemeldet bin, die Fragen nicht beantworten?

Weil es sich bei den Prüfungen um eine Lernerfolgskontrolle im Anschluss an die eigenverantwortliche Fortbildung handelt. Wir gehen nicht davon aus, dass Gäste sich zuvor mit den Materialien auseinandergesetzt haben, sondern den Gastzugang nur nutzen, um sich einen Eindruck von der Art der Online-Prüfungen zu verschaffen.


Kündigung

Wie kann ich meine Mitgliedschaft kündigen?

Ihre Mitgliedschaft gilt immer für ein Kalenderjahr und verlängert sich automatisch, wenn Sie nicht bis 31.12., 24 Uhr, online kündigen. Wenn Sie Ihre Mitgliedschaft kündigen wollen, dann betätigen Sie unter „Profil“ - „Kündigen“ - den Button „Jetzt kündigen“. 


Mitgliedschaft reaktivieren

Sie haben vor einiger Zeit gekündigt, wollen jetzt aber wieder mitmachen? Dann können Sie Ihre Mitgliedschaft nach dem Einloggen unter „Profil“ reaktivieren.


Passwort vergessen?

Klicken Sie bitte hier. Nach korrekter Eingabe von Nachname, E-Mail-Adresse und Postleitzahl senden wir Ihnen die Zugangsdaten an die hinterlegte E-Mail-Adresse zu.


PTA

Kann ich als PTA Punkte bei der PZ-Akademie sammeln?

Ja, auch PTA können bei der PZ-Akademie online Punkte für das Fortbildungszertifikat sammeln (siehe unter „Anerkennung/Akkreditierung“).


Schlusstermin für die Prüfungen

Wie lange stehen die Prüfungen eines Jahres zur Verfügung?

Die Tests stehen Akademie-Mitgliedern jeweils ein Jahr lang zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass Fortbildungspunkte für Prüfungen in dem Jahr gutgeschrieben werden, in dem die Prüfung abgelegt wird. Punkte für Prüfungen des Vorjahres zählen also im neuen Fortbildungsjahr. Bitte beachten Sie außerdem, dass im Falle der Kündigung der Mitgliedschaft die Prüfungen nur so lange zur Verfügung stehen, so lange Sie noch Mitglied sind.


Teilnahmebescheinigung

Wann bekomme ich einen Nachweis über meine erworbenen Punkte?

Für jede erfolgreich absolvierte Lernerfolgskontrolle schreiben wir Ihrem Konto automatisch sofort einen Punkt gut. Eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme können Sie jederzeit online abrufen. Sie finden die Zertifikate in PDF-Form jahrgangsweise  unten im Profilkasten. Die Teilnahmebescheinigung hat eine zweite Seite mit einer Auflistung der absolvierten Prüfungen, die auch das jeweilige Prüfungsdatum ausweist. Damit wird genau dokumentiert, welche Punkte wann erworben wurden. Sie können also zu jedem beliebigen Zeitpunkt für jedes beliebige Jahr Ihre Teilnahmebescheinigung erstellen, auch während des laufenden Fortbildungsjahres. Die in der Teilnahmebescheinigung bestätigten Punkte können der zuständigen Landesapothekerkammer im Rahmen der jeweiligen Regelungen zur zertifizierten Fortbildung eingereicht werden. Beachten Sie hierzu bitte die Regelungen Ihrer zuständigen Kammer.

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